Nach der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung (Stand: 14. Oktober 2020) müssen private Feiern (zum Beispiel: Jubiläum, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags-, Abschlussfeiern) angemeldet werden. Die Teilnehmerzahl darf dabei 50 Personen nicht überschreiten.
Die Zahl verringert sich auf höchstens 25 Personen, wenn es sich um einen Hotspot* handelt.
Diese Feiern sollen spätestens 3 Werktage vorher der Ordnungsbehörde gemeldet werden. Das gilt nur für Feiern außerhalb des privaten Bereichs, also in Gaststätten.
Hier können die Feiern angemeldet werden. Das Formular gibt es auch als Ausdruck zum Ausfüllen.
Den ausgefüllten Vordruck schicken Sie bitte an:
Hansestadt Herford
Ordnungsabteilung
Rathausplatz 1
32052 Herford
oder Sie scannen den ausgefüllten Vordruck ein und senden ihn per E-Mail an:
Veranstaltungen@Herford.de
Quelle: Stadt Herford
*Hospot: Bei einer 7-Tage-Inzidens von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner