17. März 2021 / Aktuell

Geflügelpest bei Wildvogel in Enger nachgewiesen

Aufstallung hat höchste Priorität

Im Kreis Herford wurde erstmals der Geflügelpesterreger Influenza A H5N8 nachgewiesen. Das infizierte Tier war ein Graureiher, der in Enger tot aufgefunden wurde. Der durch das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe (CVUA-OWL) festgestellte Verdacht wurde am Dienstag durch das Friedrich-Loeffler Institut (FLI, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) bestätigt. 

Vorerst kein Sperrbezirk – trotzdem Anlass zur Sorge

Es handelt sich um den ersten bestätigten Fall im Kreisgebiet. Alle anderen Wildvögel, die bislang durch das Veterinäramt zur Untersuchung eingesandten wurden, sind negativ auf das Virus getestet worden. Zunächst wird darauf verzichtet, einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet rund um den Fundort des Tieres einzurichten. »Das haben wir in einer gemeinsamen Risikoabschätzung mit dem Landestierseuchenkontrollzentrum NRW (LaTiKo) so entschieden«, erläutert Dr. Tanja Hochstetter, Amtsleiterin des Kreis-Veterinäramtes.

Bei der Entscheidung wurden vor allem die bereits seit dem 04.03.2021 geltende Stallpflicht für Geflügel im gesamten Kreis Herford, die geringe Geflügeldichte im 3 km-Radius um den Fundort des Kadavers sowie die Tatsache, dass Graureiher zu dieser Jahreszeit häufig weite Strecken zurücklegen, berücksichtigt.

Trotzdem gibt der erstmalige Nachweis der Geflügelpest Anlass zur Sorge, so Dr. Tanja Hochstetter: »Das Virus ist nun bei uns angekommen. Damit es sich nicht auf Hausgeflügel überträgt, muss die Stallpflicht unbedingt eingehalten und die weiteren Biosicherheitsmaßnahmen beachtet werden«. Eine Möglichkeit, Geflügel gegen das Virus zu impfen oder erkrankte Tiere zu behandeln, gibt es nicht. Infizierte Bestände müssen daher leider immer getötet werden. 

Tote Wasser- und Greifvögel dem Veterinäramt melden

Erkrankte Tiere zeigen schwere Symptome und verenden häufig nach kurzer Krankheitsdauer. Auffälligkeiten im Bestand sind unverzüglich tierärztlich abzuklären und dem Veterinäramt anzuzeigen. Wichtig ist auch, weiterhin Totfunde von Wasser- und Greifvögeln dem Veterinäramt Herford zu melden. Diese Vogelarten gelten als Indikatortiere für die Tierseuche und werden labordiagnostisch auf das Virus untersucht.

Bisher keine Übertragung auf den Menschen

In Deutschland ist es bisher nicht zu einer Übertragung des aktuellen Geflügelpest-Virus vom Subtyp H5N8 auf den Menschen gekommen. Voraussetzung für eine Infektion ist der unmittelbare intensive Kontakt zu infiziertem Geflügel. Geflügelfleisch wird vor dem Verzehr erhitzt, so dass auch hier kein Übertragungsrisiko besteht.

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Herford ist bei Meldungen und Nachfragen zur Geflügelpest per E-Mail unter veterinaeramt@kreis-herford.de oder telefonisch unter 05221 131641 erreichbar.

Die erlassenen Tierseuchenverfügungen sowie weitergehende Informationen, Merkblätter und Links zur Geflügelpest finden Sie unter www.kreis-herford.de.

(Pressemitteilung des Kreises Herford vom 16.03.21)

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