Das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat der Allgemeinverfügung des Kreises Herford zugestimmt. Damit wird sie ab Montag, dem 29. März 2021, gültig. Durch die Allgemeinverfügung werden verschiedene Angebote und Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet bzw. möglich gemacht, die ansonsten gemäß der neuen Corona-Schutzverordnung - §16 „Corona Notbremse“ - untersagt wären. So können im Kreis Herford ab Montag etwa weiterhin Einkäufe im Einzelhandel getätigt werden – unter der Voraussetzung eines tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden), bestätigten und negativen Corona-Schnell- oder Selbsttests.
„Ich danke unseren Mitarbeiter*innen für ihre tolle Arbeit. Davon, dass wir ein ausreichendes, flächendeckendes und ortsnahes Angebot an Schnell- und Selbsttests bei uns im Kreis aufgebaut und heute kurzfristig die Allgemeinverfügung erarbeitet haben, profitieren nun die Bürgerinnen und Bürger. Das freut mich sehr“, so Krisenstabsleiter Markus Altenhöner.
Quelle: Stadt Herford
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