Der Lockdown wird bis zum 18. April verlängert
- Es wird keine Lockerungen über Ostern geben.
- Gründonnerstag (1. April) und Samstag (3. April) werden in diesem Jahr einmalig als „Ruhetage“ definiert.
- Bis Ostermontag wird das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben stark runtergefahren.
- Es sollen keine Präsenz-Gottesdienste stattfinden
- Für private Zusammenkünfte gilt: Zusammenkünfte sind im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. (Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt)
- Von Reisen wird weiterhin dringend abgeraten.
Hier findet ihr den Beschluss des Bund-Länder-Treffens im Detail.