28. Januar 2021 / Aktuell

Ordnungsamt Vlotho kündigt Kontrollen an

Bei Verstößen drohen Bußgelder

Neben den bislang weiterhin gültigen Regelungen ist die gravierendste Änderung der gültigen Coronaschutzverordnung die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (sog. OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 sowie FFP2).

Sie gilt in allen Geschäften, die geöffnet haben dürfen und ebenso auf Wochenmärkten sowie in Tankstellen, Banken, Poststellen und Arztpraxen.
In öffentlichen Verkehrsmitteln einschließlich Bahnhöfen und Haltestellen besteht diese Pflicht ebenfalls. Während Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung muss - auch am Sitzplatz - eine medizinische Maske getragen werden.

Das Ordnungsamt der Stadt Vlotho wird in den nächsten Wochen kontrollieren, ob die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken eingehalten wird. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldbußen.

Ordnungsamtsleiterin Martina Lübkemann: "Indem Sie sich an die geltenden Vorgaben zum Tragen einer medizinischen Maske halten, können Sie aktiv dazu beitragen, eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern und sich selbst bestmöglich schützen."

Alle Regeln, den genauen Wortlaut der Coronaschutzverordnung und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter www.land.nrw/corona.

Das Ordnungsamt der Stadt Vlotho beantwortet Ihnen aber auch gerne Ihre Fragen unter den Telefonnummern 05733 / 924–124, -127 und -126.

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