Jetzt besteht Rechtssicherheit: Es wird eine finanzielle Entlastung für Eltern geben, deren Kinder wegen der Pandemie-Beschränkungen derzeit nicht die gewohnten OGS-Betreuungsangebote nutzen können.
Auf dem Wege einer Dringlichkeitsentscheidung haben Bürgermeister Thomas Meyer und die Vorsitzenden aller vier Ratsfraktionen jetzt einstimmig beschlossen, in der jetzigen Situation eine Abweichung von der OGS-Beitragssatzung zu erlauben.
Damit steht nun fest, dass ab April 2020 für den Zeitraum der Einrichtungsschließung die Erhebung der Elternbeiträge für den Besuch der OGS-Betreuung an den Engeraner Schulen ausgesetzt wird. Dies gilt unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum die sogenannte Notbetreuung in Anspruch genommen wurde.
Somit entfällt auch die Beitragszahlung für den Monat Mai 2020. Ein Beitragseinzug wird nicht vorgenommen.
Bei Erlass der OGS-Beitragssatzung der Stadt Enger sind Ereignisse wie eine pandemiebedingte Schulschließung nicht vorhergesehen worden. Daher gab es keine formalrechtliche Handhabe für eine Aussetzung der Elternbeiträge, als das Land Nordrhein-Westfalen Mitte März ein Betretungsverbot für u.a. alle schulischen Gemeinschaftseinrichtungen erließ, das die Schließung aller Schulen und OGS-Einrichtungen zur Folge hatte. Dies konnte durch die jetzt getroffene Dringlichkeitsentscheidung kurzfristig geregelt werden.
Bürgermeister Thomas Meyer: „Ich freue mich, dass Rat und Verwaltung der Widukindstadt Enger damit besonders in dieser Zeit ein positives Signal für eine finanzielle Entlastung der betroffenen Eltern senden.“
Engeraner Rat beschließt Verzicht auf Beitragserhebung
Finanzielle Entlastung für Eltern
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