In der Zeit vom 1. November 2019 bis zum 31. März 2020 gelten einige Haltverbote, die den reibungslosen Winterdienst ermöglichen sollen.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Beschilderung:
- Winterbergstraße - Fahrtrichtung stadteinwärts -
Im Bereich der Berliner Straße: eingeschränktes Haltverbot - Winterbergstraße – Fahrtrichtung stadteinwärts – Prof.-Domagk-Straße bis Einmündung Hochstraße: absolutes Haltverbot
- Winterbergstraße – Fahrtrichtung stadteinwärts –
Hochstraße bis zur nächsten Kurve:
in der Zeit von 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr besteht ein absolutes Haltverbot und
in der Zeit von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr besteht ein eingeschränktes Haltverbot - Maasbeeker Straße - beidseitig –
Von der Winterbergstraße bis zum Margarethenweg: absolutes Haltverbot - Wasserstraße – beidseitig –
Von der Winterbergstraße bis zum Kreisel: eingeschränktes Haltverbot
Die Verkehrsteilnehmer*innen werden gebeten, diese verkehrsregelnden Maßnahmen zu beachten, damit die Winterdienstfahrzeuge ihre Aufgaben erfüllen können. Witterungsbedingt kann es zu einer zeitlichen Verschiebung dieser Verkehrsregelung kommen.