14. Oktober 2020 / Information und Beratung

Beseitigung von Laub auf Straßen und Gehwegen ist Pflicht

Grundstückseigentümer haften für Unfälle

Herbstlaub ©pixabay.com

Wie jedes Jahr im Herbst werfen die Bäume jetzt wieder in kurzer Zeit eine große Menge Laub ab, welches sich auf den Straßen und Gehwegen sammelt. Die Hansestadt Herford weist darauf hin, dass die Haus- und Grundstückseigentümer das Laub auf den Gehwegen beseitigen müssen.

Laub von Gehwegen darf nicht auf die Fahrbahn gekehrt werden, da  dies letztlich auch zu einer Verstopfung der Regenwassereinläufe führt. Das Laub muss von den Anliegern entsorgt werden. Dies gilt sowohl für Laub, welches von privaten Bäumen (auch von Nachbargrundstücken) abgeworfen wird, als auch für Laub, welches von städtischen Bäumen stammt. 

Die Hansestadt Herford möchte daran erinnern, dass der Grundstückseigentümer für Unfälle haftbar gemacht werden kann, die infolge von Laubglätte auf dem Gehweg vor seinem Hause entstanden sind. 
Gleiches gilt für Straßen, auf denen keine Kehrmaschinen-Reinigung durch die Hansestadt Herford durchgeführt und entsprechend auch keine Reinigungs-Gebühren erhoben werden. Hier müssen auch die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke die Fahrbahn reinigen.

Die SWK mbH arbeitet daran, das Laub auf den Straßen, auf denen eine Kehrmaschinen-Reinigung durch die Hansestadt Herford durchgeführt wird, im Rahmen der turnusmäßigen Reinigung schnellstmöglich zu entfernen. Es kann jedoch aufgrund der großen Menge an Laub in einzelnen Straßen zu Verzögerungen kommen. 
Dies stellt, ebenso wie nicht entferntes Laub aufgrund von am Straßenrand parkenden Fahrzeugen, keinen Reinigungsmangel dar, der zu einer Ermäßigung der Gebührenpflicht führen würde.

Quelle: Stadt Herford

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