16. April 2021 / Wissenswertes

Benutzung lauter Gartengeräte

Auf die Ruhebedürfnisse der Nachbarn Rücksicht nehmen

Damit aus dem Gerätelärm im Garten kein Krach mit der Nachbarschaft wird, hat der Gesetzgeber bestimmte Regeln festgeschrieben.

Motorsägen, Rasentrimmer, Rasenmäher und andere, in der Geräte- und Maschinenlärm- schutzverordnung genannte Geräte und Maschinen dürfen in Wohngebieten an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht betrieben werden.

An Werktagen gelten grundsätzlich diese Nutzungszeiten:

  • Rasenmäher, Rasentrimmer- und -kantenschneider sowie Hochdruckwasserstrahlmaschinen: von 07:00 bis 20:00 Uhr
  • Freischneider, Grastrimmer- und -kantenschneider sowie Laubbläser und Laubsammler: von 09:00 bis 13 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr

Der Fachdienst Ordnung weist darauf hin, dass der Lärmschutz für viele Bürger*innen sowie Gäste unserer Stadt sehr wichtig ist. Im Interesse einer guten Nachbarschaft sollte jeder auf die Ruhebedürfnisse anderer Rücksicht nehmen und sich an die vorgeschriebenen Nutzungszeiten halten.

Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an Herrn Fabian Leinpinsel aus dem Fachdienst Ordnung unter der Telefonnummer 05733/924-126.

(Pressemitteilung der Stadt Vlotho)

Symbolbild: ©pixabay.com

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